Unterlagen für die bulgarische Staatsbürgerschaft: Checkliste für Antragsteller bulgarischer Herkunft

Die meisten Verzögerungen bei der bulgarischen Staatsbürgerschaft haben nichts mit dem Gesetz zu tun, sondern mit Papier: ein fehlendes Glied zwischen zwei Generationen, ein Nachname in drei Schreibweisen, eine Übersetzung ohne die richtige Beglaubigung. Die Checkliste folgt der offiziellen Liste des Justizministeriums für Antragsteller nach Artikel 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, mit meinen Hinweisen zu jedem Punkt.
Der Grundantrag
- Antragsformular nach Anlage 1 zur Verordnung Nr. 1 vom 19. Februar 1999. Es wird persönlich im Justizministerium oder bei einer bulgarischen Botschaft oder einem Konsulat eingereicht und auf Bulgarisch ausgefüllt. Bei der Einreichung findet ein Gespräch statt.
- Kopie oder Duplikat Ihrer Geburtsurkunde der zuständigen bulgarischen oder ausländischen Behörde.
- Führungszeugnis des Staates, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Leben Sie dauerhaft oder langfristig in Bulgarien oder einem Drittstaat, brauchen Sie auch eines aus diesem Land. Es muss angeben, dass es für das bulgarische Einbürgerungsverfahren ausgestellt wurde.
- Bescheinigung der Staatsanwaltschaft, dass gegen Sie kein Strafverfahren wegen einer vorsätzlichen Straftat läuft, nur wenn Sie dauerhaft oder langfristig in Bulgarien leben.
- Ärztliches Dokument einer medizinischen Kommission, dass Sie an keiner der im Gesundheitsgesetz genannten akuten Infektions- oder psychischen Krankheiten leiden. Leben Sie im Ausland, stellen es die dortigen Behörden aus, und es muss legalisiert oder apostilliert sein.
- Erklärungen auf den Formularen der Anlagen 4 und 4a zur Verordnung Nr. 1.
- Amtliches Dokument über jede Namensänderung und ein Dokument, das bestätigt, dass eine Person mit abweichenden Namen dieselbe Person ist.
- Lebenslauf.
- Ein aktuelles Passfoto.
- Kopie Ihres Ausweisdokuments.
- Nachweis der Gebührenzahlung: 300 Lewa bzw. 153,39 €, für Studierende unter 26 mit Hochschulbescheinigung 100 Lewa bzw. 51,13 €.
Die Verwandtschaftsnachweise
Das ist das Herzstück der Akte. Artikel 15 Absatz 2 verlangt amtliche Dokumente bulgarischer oder ausländischer Behörden, die Ihre Verwandtschaft mit mindestens einem Vorfahren bulgarischer Herkunft bis zum dritten Grad belegen. Sie müssen den Namen des Vorfahren enthalten und zeigen, wie er oder sie mit Ihnen verwandt ist.
In der Praxis gehören meist dazu:
- Geburtsurkunden für jede Generation zwischen Ihnen und dem Vorfahren;
- Heiratsurkunden und Nachweise über Namensänderungen, besonders bei Frauen in der Linie;
- ein Eintrag, der die bulgarische Herkunft des Vorfahren zeigt, etwa ein bulgarischer Personenstands- oder Kirchenbucheintrag oder ein ausländisches staatliches Dokument mit bulgarischer Nationalität;
- Dokumente, die verschiedene Schreibweisen desselben Namens verbinden.
Seit März 2021 wird die Herkunft mit Dokumenten einer bulgarischen oder ausländischen staatlichen Behörde oder der Bulgarischen Orthodoxen Kirche belegt. Papiere von Organisationen der Bulgaren im Ausland gelten nicht mehr.
Fehlen die Verwandtschaftsnachweise beim Antrag, wird das Verfahren laut Gesetz eingestellt. Reichen Sie also nicht ein in der Hoffnung, sie später nachzuliefern.
Übersetzung, Apostille und Legalisation
Ausländische Dokumente müssen den Anforderungen des bilateralen Abkommens mit dem Ausstellerstaat, des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 (Apostille) oder den bulgarischen Legalisationsregeln entsprechen und brauchen eine nach diesen Regeln angefertigte und beglaubigte bulgarische Übersetzung. Die Liste des Ministeriums nennt drei Ausnahmen und Grenzen:
- mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsregistern nach dem Wiener Übereinkommen von 1976 brauchen diese Förmlichkeiten nicht;
- öffentliche Urkunden aus EU-Mitgliedstaaten fallen unter die Verordnung (EU) 2016/1191, die die Legalisation abschafft, eine bulgarische Übersetzung bleibt aber nötig;
- ärztliche Dokumente müssen auch aus der EU legalisiert werden, weil die Verordnung sie nicht erfasst.
Führungszeugnisse, die ein EU-Staat für seine eigenen Staatsangehörigen ausstellt, brauchen keine Legalisation; solche für Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats schon.

Meine Praxistipps
- Bestellen Sie Dokumente möglichst mit derselben Schreibweise der Namen, soweit die Behörde das zulässt.
- Halten Sie Originale und Kopien zusammen. Bulgarische Behörden verlangen oft beides.
- Prüfen Sie vor dem Termin die Gültigkeit von Führungszeugnis und ärztlichem Attest, damit sie nicht während der Wartezeit ablaufen.
- Ordnen Sie die Dokumente nach Generationen. Das erleichtert allen das Gespräch.
BRIDGES besorgt Apostillen und Dokumente in vielen Ländern; wie das abläuft, steht auf seiner Seite zu Apostille und Dokumentenbeschaffung. Den Ablauf des Verfahrens beschreibe ich in der Antragsanleitung, Kinder und Ehepartner im Beitrag über Familienangehörige.
Listen und Gebühren ändern sich. Prüfen Sie die aktuelle Liste beim Justizministerium oder Ihrem bulgarischen Konsulat, bevor Sie zahlen oder einreichen. Zuletzt geprüft am 17. Oktober 2026.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Gebühr für die bulgarische Staatsbürgerschaft durch Abstammung?
Die Liste des Justizministeriums nennt 300 Lewa bzw. 153,39 € und für Studierende unter 26 Jahren mit Bescheinigung ihrer Hochschule 100 Lewa bzw. 51,13 €. Gezahlt wird auf das Konto des Justizministeriums bei der Bulgarischen Nationalbank.
Brauchen alle Dokumente eine Apostille?
Ausländische Urkunden müssen den Regeln des geltenden bilateralen Abkommens oder des Haager Apostille-Übereinkommens entsprechen oder legalisiert sein und ins Bulgarische übersetzt werden. Ausnahmen gibt es für mehrsprachige Personenstandsauszüge und für öffentliche Urkunden aus EU-Staaten nach der Verordnung 2016/1191, ärztliche Dokumente müssen aber immer legalisiert werden.
Womit beweise ich, dass mein Vorfahre Bulgare war?
Mit amtlichen Dokumenten bulgarischer oder ausländischer Behörden, die den Namen des Vorfahren und das Verwandtschaftsverhältnis zu Ihnen zeigen. Seit März 2021 gelten Dokumente der Bulgarischen Orthodoxen Kirche oder einer staatlichen Behörde als Herkunftsnachweis, Dokumente von Organisationen der Bulgaren im Ausland nicht.
Quellen
- Unterlagenliste des Justizministeriums für Antragsteller bulgarischer Herkunft (veröffentlicht vom Außenministerium)
- Bulgarisches Staatsangehörigkeitsgesetz, Artikel 15 Absatz 2 und Artikel 32 (Justizministerium)
- Exekutivagentur für Bulgaren im Ausland: Mitteilung vom 17. März 2021
- HCCH: das Apostille-Übereinkommen
- Verordnung (EU) 2016/1191 über öffentliche Urkunden
Geprüft am 17. Oktober 2026. Regeln und Gebühren ändern sich, bestätigen Sie sie daher vor jedem Antrag bei den offiziellen Stellen.